ebing für jede Veranstaltung
Von Weihnachtsmärkten über Vereinsfeste bis zum Food Truck – ebing läuft auf dem Tablet oder Handy, das du schon dabei hast. Kein Abo, keine Hardware.
Für dein Event gibt's eine eigene Seite
Drei Einsätze haben wir im Detail beschrieben – mit Ablauf, Funktionen und Beispielen.
Weihnachtsmärkte & Glühweinstände
Outdoor, oft ohne stabiles Netz: der Verkauf läuft bei Verbindungsabbruch weiter, Pfand und Wechselgeld rechnet ebing automatisch.
Kassensystem für WeihnachtsmärkteVereinsfeste & Kirchweih
Wechselnde Helfer kassieren per Zugangscode – ohne Schulung, mit einer Übersicht für euch.
Kassensystem für VereineFood Trucks & mobile Stände
Mobil an jedem Standort: die Kasse ist auf dem Gerät dabei, das du ohnehin nutzt – wechselnde Plätze, ein Sortiment.
Kassensystem für Food TrucksWas ebing bei jeder Veranstaltung kann
Dieselben Funktionen, egal welches Fest – dafür braucht es keine eigene Seite.
Wechselgeld im Griff
Gegeben minus Gesamt: ebing rechnet das Rückgeld, auch im größten Andrang.
automatischPfand ohne Zettel
Pfand wird beim Verkauf auf-, bei Rückgabe abgeschlagen – die Tageskasse stimmt.
inklusivePersonal ohne Schulung
Zugangscodes fürs Kassenpersonal, bis zu 5 Kassen parallel, eine Übersicht für die Orga.
5 Kassen gratisNetz weg? Kein Problem.
Verkäufe laufen bei Verbindungsabbruch weiter und synchronisieren, sobald das Netz zurück ist.
läuft weiter… und viele mehr
Ob Festivals & Konzerte, Sportvereine & Clubhäuser, Vereinsbars, Straßen- & Sommerfeste, Schützen- & Hoffeste, Tag der offenen Tür – ebing passt sich jeder Veranstaltung an. Keine Hardware, kein Abo, in Minuten startklar.
Kostenlos startenBereit für deine Veranstaltung?
Egal welches Event – erstelle dein kostenloses Konto und richte die erste Kasse in Minuten ein.
Keine Kreditkarte erforderlich · Bis zu 5 Kassen inklusive
Wichtiger Hinweis
ebing ist ein Verkaufs- und Übersichts-Tool zur Preisberechnung und Tagesauswertung und stellt selbst keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bereit. Ob für deinen Einsatz eine TSE- oder Aufzeichnungspflicht nach § 146a AO besteht, hängt von deiner konkreten Nutzung ab – kläre das bitte mit deinem Steuerberater.