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Lesezeit ungefähr 6 MinutenStand: Oktober 2026

Kasse, Registrierkasse, TSE: Was braucht ihr wirklich?

Offene Ladenkasse oder elektronische Kasse, wann eine TSE nötig ist und was für 2028 geplant ist.

Thema: Recht & TSE

Ihr verkauft Getränke auf dem Vereinsfest, Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt oder Burger aus dem Foodtruck — und irgendwann fällt das Wort „Kassenpflicht“. Dieser Beitrag beantwortet die häufigsten Fragen in einfachen Worten, Stand: Oktober 2026. Er gilt für Deutschland und ist keine Rechts- oder Steuerberatung; für euren Einzelfall sind Steuerberater und Finanzamt zuständig.

Brauche ich zum Verkaufen eine Kasse?

Ein Gerät braucht ihr heute nicht. In Deutschland gibt es aktuell keine allgemeine Pflicht, eine Registrierkasse zu benutzen. Ihr dürft Bargeld in einer Kassette sammeln. Am Ende des Tages zählt ihr es und schreibt einen Kassenbericht.

Was ihr immer braucht: eine saubere Aufzeichnung eurer Einnahmen. Die Frage ist also nicht „Kasse ja oder nein“, sondern „auf welchem Weg halte ich meine Einnahmen fest?“

Welche Kassenarten gibt es?

Im Kern gibt es zwei Wege:

Offene LadenkasseElektronische Kasse
Was ist das?Kassette, Schublade, Geldbeutel — ohne TechnikRegistrierkasse, Kassensoftware, Kassen-App auf Tablet oder Handy
Wie wird aufgezeichnet?Ihr zählt das Bargeld am Ende des Tages und schreibt einen KassenberichtDas System speichert jeden einzelnen Verkauf
TSE nötig?neingrundsätzlich ja
Beleg für jeden Verkauf?neingrundsätzlich ja

Beide Wege sind erlaubt. Wichtig: An derselben Verkaufsstelle könnt ihr nicht beides mischen. Sobald ihr eine elektronische Kasse einsetzt, gelten ihre Regeln.

Mehr zum ersten Weg steht im Beitrag zur offenen Ladenkasse im Verein.

Was ist eine Registrierkasse — und brauche ich die?

„Registrierkasse“ ist das Alltagswort für eine elektronische Kasse: ein Gerät oder ein Programm, das Verkäufe erfasst und speichert. Das Finanzamt spricht von einem „elektronischen Aufzeichnungssystem“. Dazu können nicht nur die klassischen Kassen mit Schublade zählen, sondern auch Kassensoftware und Kassen-Apps — es kommt darauf an, was das Programm kann und wie ihr es benutzt.

Ob ihr eine braucht: Heute ist das eure Entscheidung. Wer lieber zählt und aufschreibt, bleibt bei der offenen Ladenkasse. Wer viele Verkäufe, mehrere Stände oder viele Helfer hat, kommt mit einer elektronischen Kasse oft besser zurecht — nimmt dann aber die zusätzlichen Pflichten in Kauf.

Was ist eine TSE?

TSE steht für technische Sicherheitseinrichtung. Sie ist ein zertifizierter Baustein, der zu einer elektronischen Kasse gehört. Die TSE versieht jeden Verkauf mit einer Art digitalem Siegel. So lässt sich später nachweisen, dass niemand Einnahmen nachträglich geändert oder gelöscht hat.

Eine TSE gibt es als kleines Gerät (zum Beispiel als USB-Stick) oder als Online-Dienst (Cloud-TSE). Sie ist kein eigenes Kassensystem, sondern immer ein Teil davon.

Wann brauche ich eine TSE?

Die einfache Regel: Wer eine elektronische Kasse benutzt, braucht grundsätzlich eine TSE. Wer nur mit einer ordentlich geführten offenen Ladenkasse arbeitet, braucht keine.

Drei Irrtümer hören wir oft:

  • „Vereine brauchen keine TSE.“ Stimmt so nicht. Es gibt keine Ausnahme für Vereine. Entscheidend ist, womit kassiert wird — nicht, wer kassiert. Mehr dazu im Beitrag zur TSE-Pflicht im Verein.
  • „Das gilt erst ab einem bestimmten Umsatz.“ Die TSE-Pflicht kennt keine Umsatzgrenze. Die Umsatzgrenze, von der gerade viel die Rede ist, gehört zur geplanten Registrierkassenpflicht ab 2028 (siehe unten).
  • „Bei Bargeld braucht man immer eine TSE.“ Auch nicht. Bargeld in der Kassette ohne elektronische Kasse geht ohne TSE.

Ob eine bestimmte App oder Software als elektronische Kasse gilt, ist eine Einzelfallfrage. Die klärt ihr mit eurem Steuerberater.

Was muss ich mit einer elektronischen Kasse noch beachten?

Zur TSE kommen zwei weitere Pflichten:

  • Beleg ausgeben: Grundsätzlich muss für jeden Verkauf ein Beleg bereitgestellt werden — auf Papier oder elektronisch. Ausnahmen gibt es nur in besonderen Härtefällen.
  • Kasse melden: Die elektronische Kasse muss beim Finanzamt gemeldet werden.

Außerdem müssen die Daten aufbewahrt und bei einer Prüfung herausgegeben werden können. Verantwortlich dafür seid ihr als Betreiber — nicht der Hersteller der Kasse.

Was muss ich bei der offenen Ladenkasse beachten?

Auch ohne Technik gibt es Regeln:

  • Jeden Tag zählen und das Ergebnis in einem Kassenbericht festhalten, am besten mit Zählprotokoll.
  • Getrennt festhalten, was in die Kasse kommt und was herausgeht, zum Beispiel das Wechselgeld am Tagesanfang und bar bezahlten Wareneinkauf.
  • Unterlagen aufbewahren, geordnet nach Verkaufstag.

Bei einem kleinen Stand ist das gut zu schaffen. Bei mehreren Ständen und vielen Helfern wird es schnell unübersichtlich.

Was ist die Registrierkassenpflicht 2028?

Das ist ein geplantes Gesetz. Die Bundesregierung hat am 23. September 2026 einen Entwurf beschlossen. Er muss noch durch das Parlament und kann sich bis dahin ändern. Nach diesem Entwurf ist geplant:

  • Start soll sein: 1. Januar 2028.
  • Betroffen sein sollen: Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr. Sie sollen eine elektronische Kasse mit TSE benutzen müssen. Die offene Ladenkasse wäre für sie dann nicht mehr erlaubt.
  • Ausnahme für wenig Bargeld: Wer im Jahr höchstens 12.000 Euro bar einnimmt, soll nicht unter die Pflicht fallen.
  • Belege: Der digitale Beleg soll der Normalfall werden. Einen Papierbeleg gibt es weiter auf Wunsch.
  • Noch offen: Ausnahmen, etwa für Marktstände oder gemeinnützige Organisationen, sind noch nicht abschließend geregelt.

Wichtig für die Einordnung: Die Registrierkassenpflicht ist etwas anderes als die TSE-Pflicht. Die TSE-Pflicht gilt schon heute für jede elektronische Kasse — unabhängig vom Umsatz. Die neue Pflicht würde bestimmen, wer überhaupt eine elektronische Kasse benutzen muss.

Verlasst euch bei Zahlen und Terminen nicht auf Blogs, auch nicht auf diesen. Fragt euren Steuerberater nach dem aktuellen Stand.

Was passiert, wenn ich etwas falsch mache?

Wer eine elektronische Kasse ohne TSE betreibt oder die TSE falsch einsetzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Stimmen die Aufzeichnungen nicht, kann das Finanzamt außerdem Einnahmen schätzen. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Grund, die Frage einmal sauber mit dem Steuerberater zu klären.

Wo passt ebing?

ebing gibt es heute als kostenlose Verkaufshilfe: Eure Helfer tippen Produkte an, sehen die Summe und das Rückgeld, und am Abend habt ihr eine Auswertung je Stand — auf euren eigenen Tablets und Handys.

Ehrlich zur Einordnung:

  • ebing ist bewusst keine Registrierkasse und hat keine TSE.
  • ebing ersetzt nicht euren Kassenbericht.
  • Ob ihr ebing neben einer offenen Ladenkasse einsetzen könnt, ist eine Einzelfallfrage. Fragt euren Steuerberater konkret, ob das Kassieren bei euch vollständig über die offene Ladenkasse mit Kassenbericht läuft und welche Rolle ebing dabei haben darf.

Kurz zusammengefasst

  1. Eine Kasse als Gerät ist heute keine Pflicht — eine ordentliche Aufzeichnung schon.
  2. Es gibt zwei Wege: offene Ladenkasse oder elektronische Kasse.
  3. Elektronische Kasse heißt grundsätzlich: TSE, Beleg, Meldung beim Finanzamt.
  4. Für Vereine gibt es keine Ausnahme von der TSE.
  5. Ab 2028 soll für größere Betriebe eine Registrierkassenpflicht kommen — der Entwurf ist noch kein Gesetz.
  6. Im Zweifel: Steuerberater fragen.

Mehr dazu: Kassensystem fürs Vereinsfest · Kassenpflicht am Glühweinstand

Dieser Beitrag gibt den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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