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Lesezeit ungefähr 8 MinutenStand: Oktober 2026

TSE-Kasse: Pflicht ab wann, für wen und was eine TSE ist

Seit wann die TSE-Pflicht gilt, wen sie trifft und welche Fristen für Meldung und Beleg zählen.

Thema: Recht & TSE

Wer eine elektronische Kasse benutzt, stößt schnell auf die Frage nach der TSE-Kasse-Pflicht: Seit wann gilt sie, wen trifft sie, und was ist eine TSE überhaupt? Dieser Beitrag ordnet die Regeln und Fristen neutral ein, Stand: Oktober 2026. Er gilt für Deutschland und ist keine Rechts- oder Steuerberatung; für euren Einzelfall sind Steuerberater und Finanzamt zuständig.

Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2020 muss jede elektronische Kasse mit einer zertifizierten TSE geschützt sein. Das hängt am eingesetzten System, nicht an Umsatz oder Rechtsform. Für die offene Ladenkasse schreibt das Gesetz keine TSE vor. Seit 2025 werden elektronische Kassen über ELSTER beim Finanzamt gemeldet.

Was eine TSE ist

TSE steht für technische Sicherheitseinrichtung: ein zertifizierter Baustein einer elektronischen Kasse, der jeden Verkauf so absichert, dass er später nicht mehr unbemerkt geändert oder gelöscht werden kann. Eine TSE-Kasse ist also keine eigene Geräteklasse, sondern eine elektronische Kasse, an die eine TSE angebunden ist.

Drei Punkte helfen beim Einordnen:

  • Zertifiziert wird die TSE, nicht die Kasse. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft und zertifiziert die TSE. Für die Kassensoftware selbst gibt es in Deutschland kein staatliches Prüfverfahren; der Betreiber muss stattdessen nachweisen können, dass eine zertifizierte TSE richtig eingebunden ist, und eine Verfahrensdokumentation führen.
  • Es gibt die TSE als Gerät oder als Online-Dienst. Neben Hardware-Lösungen (etwa als USB-Stick oder microSD-Karte) ist eine Cloud-TSE rechtlich zulässig und gleichgestellt. Eine Cloud-TSE braucht zum Signieren allerdings eine Internetverbindung. Das BSI verlangt deshalb, dass die Bauart der TSE zum tatsächlichen Einsatzort passt: Für Orte, an denen „schon im Regelfall keine vollständige Abdeckung der Netzwerkverbindung gegeben ist“, hält es Cloud-TSEn ausdrücklich für nicht geeignet (Technische Richtlinie BSI TR-03153-1, Abschnitt 4.2.1.3). Eine Hardware-TSE signiert dagegen vor Ort mit eigener Uhr.
  • Die Regeln stehen in mehreren Vorschriften. § 146a der Abgabenordnung (AO) verlangt die TSE, die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) legt fest, welche Daten je Vorgang aufgezeichnet werden, wie sie verkettet werden und was auf dem Beleg stehen muss. Wie die Finanzverwaltung das auslegt, steht im Anwendungserlass zu § 146a AO (AEAO), zuletzt am 17. März 2026 in Details angepasst.

Wer eine TSE-Kasse braucht

Die Pflicht knüpft an das eingesetzte System an. Es gibt in Deutschland heute keine allgemeine Registrierkassenpflicht — aber wer sich für eine elektronische Kasse entscheidet, übernimmt deren Pflichten vollständig.

Elektronische Kasse: ja

Wer mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion kassiert, braucht eine TSE. Dazu zählen klassische Registrierkassen, Kassensoftware und auch Kassen-Apps auf Tablet oder Handy — der Anwendungserlass nennt „App-Systeme“ ausdrücklich. Mit der elektronischen Kasse kommen drei Pflichten zusammen (§ 146a AO):

  1. TSE: Jeder Vorgang wird von einer zertifizierten TSE abgesichert.
  2. Beleg: Für jeden Verkauf muss ein Beleg bereitgestellt werden, auf Papier oder elektronisch.
  3. Meldung: Die Kasse wird beim Finanzamt gemeldet.

Dazu kommt die Aufbewahrung: Die Kassendaten müssen zehn Jahre lang lesbar und auswertbar bleiben (§ 147 AO).

Offene Ladenkasse: keine TSE vorgeschrieben

Die offene Ladenkasse — Bargeld in Kassette oder Schublade, am Ende des Tages gezählt — ist weiterhin erlaubt. Für sie schreibt das Gesetz keine TSE vor, und die Belegausgabepflicht nach § 146a AO greift nicht. Dafür müsst ihr die Einnahmen jeden Tag sauber festhalten: zählen, einen Kassenbericht schreiben, Ein- und Auszahlungen trennen, Unterlagen aufbewahren. Wie das am Fest konkret aussieht, zeigt der Beitrag zur offenen Ladenkasse im Verein.

Wann wird eine App zur Kasse?

Ob ein Programm eine „Kasse“ im Sinne des Gesetzes ist, entscheidet die Kassenfunktion. Nach dem Anwendungserlass (Nr. 1.2) kommt es darauf an, ob das System bare Zahlungen erfassen oder abwickeln kann. Eine Geldschublade ist dafür ausdrücklich nicht nötig. Ein reines Kartenterminal ohne Bargeld-Erfassung ist dagegen für sich allein keine Kasse. Ob eine bestimmte App bei euch als elektronische Kasse gilt, ist eine Einzelfallfrage — die klärt ihr mit dem Steuerberater.

Seit wann gilt die TSE-Pflicht? Fristen im Überblick

Die TSE-Pflicht ist nicht neu, aber die Fristen rund um Meldung und Kassenpflicht haben sich mehrfach bewegt. Der aktuelle Stand:

DatumWas gilt
1. Januar 2020Die KassenSichV gilt: Elektronische Kassen müssen mit einer zertifizierten TSE geschützt sein.
31. März 2021Die allgemeine Nichtbeanstandungsfrist für eine fehlende TSE ist ausgelaufen.
31. Dezember 2022Ende der Übergangsregel für ältere Registrierkassen: Geräte, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden, die alten Anforderungen erfüllten und sich nicht mit einer TSE nachrüsten ließen, durften bis hierhin ohne TSE laufen (Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO).
1. Januar 2025Elektronische Kassen werden über ELSTER beim Finanzamt gemeldet.
31. Juli 2025Frist für die Meldung von Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden.
seit 1. Juli 2025Neu angeschaffte Kassen sind innerhalb eines Monats zu melden, ebenso die Außerbetriebnahme.
1. Januar 2028 (geplant)Registrierkassenpflicht für größere Betriebe — nur ein Entwurf, noch kein Gesetz (siehe unten).

Für die Antwort auf „TSE-Kasse Pflicht ab wann?“ heißt das: Wer heute eine elektronische Kasse einsetzt, muss sie ab dem ersten Verkauf mit einer TSE betreiben und innerhalb eines Monats melden. Eine Umsatzgrenze kennt die TSE-Pflicht nicht.

Nicht verwechseln mit 2028: Die Bundesregierung hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen. Danach sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr ab 2028 eine elektronische Kasse mit TSE benutzen müssen — ausgenommen ist, wer im Jahr höchstens 12.000 Euro bar einnimmt. Das wäre eine neue Pflicht zur Kasse — nicht die TSE-Pflicht, die schon heute für jede elektronische Kasse gilt. Der Entwurf muss noch durch das Parlament und kann sich ändern. Was genau geplant ist, steht im Überblick zu Kasse, Registrierkasse und TSE.

Was das für Vereine und Stände heißt

Für Feste, Märkte und Vereinsheime gelten dieselben Regeln wie für jedes Ladengeschäft. Ein paar Punkte sind für Stände besonders wichtig:

  • Keine Ausnahme für Vereine. Die Pflicht hängt am System, nicht an der Rechtsform. Wer am Vereinsfest eine elektronische Kasse einsetzt, hat dieselben Pflichten wie ein Händler. Den Vereins-Blickwinkel vertieft der Beitrag zur TSE-Pflicht im Verein.
  • Beleg: Befreiung nur im Ausnahmefall. Für den Verkauf an viele unbekannte Personen kann das Finanzamt von der Belegausgabe befreien — aber nur im Einzelfall bei sachlicher Härte; Kosten allein zählen nicht als Härte (AEAO Nr. 2.5.9). Die TSE-Pflicht selbst bleibt davon unberührt. Wichtig außerdem: Den Beleg nur auf dem Display zu zeigen, reicht nicht. Die Kundschaft muss ihn mitnehmen können, etwa per QR-Code oder E-Mail.
  • Netzausfall ist eine Ausnahme, kein Betriebsmodus. Fällt die TSE tatsächlich aus, darf weiterkassiert werden. Der Ausfall muss dokumentiert und auf dem Beleg erkennbar sein (AEAO Nr. 1.14). Ein bewusst eingeplanter Offline-Betrieb ist aber etwas anderes; wo die Grenze genau verläuft, ist noch nicht abschließend geklärt.
  • Die TSE muss zum Gelände passen. Wo schon im Normalbetrieb kein stabiles Netz zu erwarten ist, ist eine Cloud-TSE nach Ansicht des BSI die falsche Wahl (siehe oben). Wer auf einem Gelände mit schwachem Netz verkauft, sollte die Netzlage vorab prüfen und die passende TSE-Art früh mit dem Steuerberater besprechen.
  • Fehler können teuer werden. Wer eine elektronische Kasse ohne TSE betreibt oder die TSE falsch einsetzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro (§ 379 AO). Stimmen die Aufzeichnungen nicht, kann das Finanzamt außerdem Umsätze schätzen.

Für viele Vereine bleibt die offene Ladenkasse deshalb der einfachste Weg für das einmalige Fest. Wer regelmäßig verkauft, viele Stände betreibt oder Karten annehmen will, wägt die zusätzlichen Pflichten einer elektronischen Kasse gegen den Komfort ab — am besten gemeinsam mit dem Steuerberater.

Ausblick: die TSE-Version von ebing

ebing gibt es heute als kostenlose Verkaufshilfe: Eure Helfer tippen Produkte an, sehen Summe und Rückgeld, und am Abend habt ihr eine Auswertung je Stand. Die Verkaufshilfe ist bewusst keine Registrierkasse und hat keine TSE. Ob ihr sie neben einer offenen Ladenkasse einsetzen könnt, klärt ihr mit eurem Steuerberater.

Für Veranstaltungen mit Kassenpflicht in Deutschland entwickeln wir eine eigene, kostenpflichtige TSE-Version. Geplant ist eine zertifizierte Cloud-TSE ohne Zusatz-Hardware, mit Belegen und Exporten fürs Finanzamt. Sie braucht deshalb eine stabile Internetverbindung am Stand — und wir wollen euch durch die Pflichten begleiten, bis zur An- und Abmeldung der Kasse beim Finanzamt. Die TSE-Version ist noch nicht fertig, und Preise gibt es noch keine. Wer informiert werden möchte, kann sich für den Frühzugang zur TSE-Version eintragen.

Kurz zusammengefasst

  1. Eine TSE ist ein vom BSI zertifizierter Sicherheitsbaustein, der jeden Verkauf einer elektronischen Kasse absichert.
  2. Die TSE-Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2020 für jede elektronische Kasse — ohne Umsatzgrenze und ohne Ausnahme für Vereine; die letzte Übergangsregel für ältere Registrierkassen ist Ende 2022 ausgelaufen.
  3. Mit der elektronischen Kasse kommen Beleg, Meldung beim Finanzamt und zehn Jahre Aufbewahrung dazu.
  4. Eine Cloud-TSE braucht Internet; für Orte ohne verlässliches Netz hält das BSI sie für nicht geeignet.
  5. Seit 2025 wird über ELSTER gemeldet; neue Kassen innerhalb eines Monats.
  6. Für die offene Ladenkasse schreibt das Gesetz keine TSE vor, verlangt aber einen sauberen Kassenbericht.
  7. Die Registrierkassenpflicht ab 2028 ist ein Entwurf, noch kein Gesetz.
  8. Im Zweifel: Steuerberater fragen.

Dieser Beitrag gibt den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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